Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 von Hundert, die ihren st?ndigen Aufenthalt oder ihren Arbeitsplatz in  Deutschland haben. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis, der vom Amt f¨¹r Soziale Angelegenheiten auf Antrag hin ausgestellt wird.

Was versteht man unter einer Behinderung? Behinderung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX ist die Auswirkung einer nicht nur vor¨¹bergehenden (mehr als 6 Monate) Funktionsbeeintr?chtigung, die auf einem regelwidrigen k?rperlichen, seelischen oder geistigen Zustand beruht.

Nicht behindert zu sein,
ist wahrlich kein Verdienst
sondern ein Geschenk
das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.
Richard von Weizs?cker

Aktuelles

AGG-Beschwerdestelle (¡ì 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
www.hs-osnabrueck.de/agg-beschwerdestelle 

Beratung und Hilfe bei sozialen Fragen
www.teilhabeberatung.de
und speziell in Osnabr¨¹ck
www.teilhabeberatung.de/beratung/eutb-lebenshilfe-osnabrueck-ev

 

Rechtliche Grundlagen SGB IX 2018

Vertrauensperson der schwerbehinderten Studierenden

N.N.

Inklusionsbeauftragte*r

N.N.
Hinweis: die/der Inklusionsbeauftragte*r ist die Schnittstelle zwischen schwerbehinderten Menschen, der SBV und der Hochschulleitung.

Postanschrift

Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck
Schwerbehindertenvertretung der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck
Postfach 1940
49009 Osnabr¨¹ck

Kontakt

Tel.: 0541 969-3129

 

E-Mail: sbv@hs-osnabrueck.de 

 

Linktipps