Studienorganisation
Studienorganisation
Wann beginnt das Semester? Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wo finde ich die Pr¨¹fungspl?ne? Was kann ich mit der CampusCard machen? Wir haben dir die wichtigsten Informationen f¨¹r die Organisation deines Studiums zusammengestellt. Falls du weitere Fragen hast, helfen wir dir auch gerne pers?nlich weiter. Die Kontaktdaten deiner Ansprechpartner*innen findest du unter den jeweiligen Themen.
Das akademische Jahr besteht aus einem Winter- und einem Sommersemester. Das Wintersemester beginnt formal am 1. September und endet am 28./29. Februar des folgenden Kalenderjahres. Das Sommersemester dauert vom 1. M?rz bis 31. August.
Semester | Vorlesungsbeginn | Pr¨¹fungsbeginn | Pr¨¹fungsende |
---|---|---|---|
Sommersemester 2024 | 04. M?rz 2024 | 15. Juni 2024 | 06. Juli 2024 |
Wintersemester 2024/2025 | 23. September 2024 | 11. Januar 2025 | 01. Februar 2025 |
Sommersemester 2025 | 03. M?rz 2025 | 14. Juni 2025 | 05. Juli 2025 |
Wintersemester 2025/2026 | 22. September 2025 | 10. Januar 2026 | 31. Januar 2026 |
Sommersemester 2026 | 02. M?rz 2026 | 13. Juni 2026 | 04. Juli 2026 |
Wintersemester 2026/2027 | 21. September 2026 | 16. Januar 2027 | 06. Februar 2027 |
Der Lehrbetrieb wird unabh?ngig vom jeweiligen Datum
- im Wintersemester generell mit dem Beginn der 39. Kalenderwoche aufgenommen und generell mit dem Ende der 5. Woche des folgenden Kalenderjahres (19 Veranstaltungswochen) beendet. Ab dem Samstag der zweiten Woche des Jahres finden Pr¨¹fungen statt.
- im Sommersemester generell mit dem Beginn der 10. Kalenderwoche aufgenommen und generell mit dem Ende der 27. Kalenderwoche (18 Veranstaltungswochen) beendet. Ab dem Samstag der 24. Kalenderwoche finden Pr¨¹fungen statt.
Weitere Besonderheiten
- Die Terminsetzungen sind weitgehend kompatibel mit den nieders?chsischen bzw. nordrhein-westf?lischen Sommerferien. Sie sichern au?erdem eine Vorlesungspause von vier Wochen im Februar/M?rz.
- Der Freitag vor und der Dienstag nach Pfingsten werden f¨¹r Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ genutzt. Stattdessen ist der Freitag nach Himmelfahrt vorlesungsfrei.
- Der Vorlesungsbetrieb wird im Wintersemester durch die Feiertage zum Jahreswechsel unterbrochen. Der 2. Januar ist vorlesungsfrei, wenn er auf einen Freitag f?llt. Dadurch wird ein zus?tzlicher vorlesungsfreier Tag in der Osterwoche erwirtschaftet.
- Der 22. Dezember ist vorlesungsfrei, wenn er auf einen Montag f?llt. Der 23. Dezember ist vorlesungsfrei, was rechtzeitige Familienheimfahrten erm?glicht.
- Der Vorlesungsbetrieb wird am Dienstag nach Ostern wieder aufgenommen. Daf¨¹r wird in der gesamten Karwoche kein Vorlesungsbetrieb durchgef¨¹hrt.
Allgemeine ?ffnungszeiten der Hochschulgeb?ude
- Montag - Freitag
07:00 - 20:00 Uhr
- Samstag
07:30 -13:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage
geschlossen
Lernlandschaften (Geb?ude CL, Geb?ude SB 4. OG)
- Montag - Freitag
07:00 - 22:00 Uhr
- Samstag, Sonntag und Feiertage
08:00 ¨C 20:00 Uhr
Pr¨¹fungsanmeldung
Detaillierte Informationen zur Pr¨¹fungsanmeldung sowie dem Anmeldezeitraum finden Sie im Intranet.
Studierende m¨¹ssen sich w?hrend des Pr¨¹fungsanmeldezeitraums ¨¹ber das Intranet zu den Pr¨¹fungen anmelden. Sie erhalten vor Beginn des Pr¨¹fungsanmeldezeitraums eines jeden Semesters wichtige Informationen zum Anmeldeverfahren per E-Mail an Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.
Eine gesonderte Pr¨¹fungsanmeldung gilt f¨¹r das Institut f¨¹r Duale Studieng?nge. Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Instituts.
Weitere Informationen zur Anmeldepflicht finden Sie in ¡ì 12 Allgemeiner Teil der Pr¨¹fungsordnung in der aktuell ver?ffentlichten Fassung.
Pr¨¹fungszeitraum und Pr¨¹fungspl?ne
Den Pr¨¹fungszeitraum des jeweiligen Semesters entnehmen Sie bitte dem Punkt Pr¨¹fungszeitr?ume.
Detaillierte Pr¨¹fungspl?ne finden Sie nach Fakult?ten geordnet im Intranet.
R¨¹cktritt von Pr¨¹fungen
Informationen zum R¨¹cktritt von Pr¨¹fungen und weitere Regelungen des Allgemeinen Teils der Pr¨¹fungsordnung finden Sie im Intranet.
Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
Informationen zur Anerkennung von benoteten und unbenoteten Pr¨¹fungsleistungen sowie Anrechnung von au?erhochschulischer Kompetenzen finden Sie im Intranet.
Nachteilsausgleich im Studium und bei Pr¨¹fungen
Informationen zum Nachteilsausgleich im Studium und bei Pr¨¹fungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung finden Sie im Intranet.
Archivierung von pr¨¹fungsbezogenem Schriftgut
Lehrende finden Informationen zur Archivierung von pr¨¹fungsbezogenem Schriftgut im Intranet.
Studierende an der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck m¨¹ssen f¨¹r jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag f¨¹r das Sommersemester 2025 setzt sich wie folgt zusammen:
Studieng?nge in Lingen und Osnabr¨¹ck*:
Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro
Beitrag an das Studentenwerk: 93,- Euro
Beitrag studentische Selbstverwaltung: 13,- Euro
Deutschlandsemesterticket: 176,40 Euro**
Gesamt: 357,40 Euro (beachten Sie die Bankverbindung f¨¹r die fristgerechte R¨¹ckmeldung)
*gilt nicht f¨¹r die berufsbegleitenden Bachelorstudieng?nge "Ingenieurwesen-Maschinenbau", "Management betrieblicher Systeme", "Pflanzentechnologie in der Agrarwirtschaft", "Midwifery" (Immatrikulation ab Sommersemester 2025), "Pflegemanagement", "Pflegewissenschaft" und "Physiotherapie (berufsbegleitend)" und sowie alle nichtkonsekutiven berufsbegleitenden Masterstudieng?nge; diese zahlen den um das Deutschlandsemesterticket reduzierten Betrag von 181,- Euro und / oder ggf. die gem?? Geb¨¹hrenordnung des Studiengangs zus?tzlich zu zahlenden Beitr?ge.
**= Studierende, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Bl besitzen, k?nnen vor der Entrichtung des Semesterbeitrages die Befreiung des Beitrages f¨¹r das Deutschlandticket im Studierendensekretariat beantragen.
Beurlaubte Studierende
Beurlaubte Studierende zahlen f¨¹r das Sommersemester 2025 einen um den Verwaltungskostenbeitrag reduzierten Betrag in H?he von:
Studieng?nge mit Deutschlandsemesterticket:
Standorte Osnabr¨¹ck und Lingen: 282,40 Euro
Studieng?nge ohne Deutschlandsemesterticket:
Standorte Osnabr¨¹ck und Lingen: 106,- Euro
Informationen zur R¨¹ckmeldung, inkl. der Bankverbindung, finden Sie hier.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters, zum Studienguthaben und zur Langzeitstudiengeb¨¹hr sowie zur M?glichkeit des Erlasses der Langzeitstudiengeb¨¹hr aufgrund einer unbilligen H?rte finden Sie im Intranet.
Ab dem Wintersemester 2024/25 wird das Semesterticket durch ein bundesweit g¨¹ltiges Deutschlandsemesterticket f¨¹r Studierende abgel?st.
Wie das bisherige Semesterticket wird auch das sogenannte Deutschlandsemesterticket im Solidarmodell ausgegeben und wird mit der ?berweisung des Semesterbeitrags automatisch erworben..
Das Deutschlandsemesterticket steht nur noch digital zur Verf¨¹gung und wird nicht mehr auf die CampusCard aufgedruckt. Daher ist nach Validierung der CampusCard kein Semesterticket f¨¹r das Wintersemester mehr auf der Karte aufgedruckt.
Studierende m¨¹ssen sich dann auf dieser Webseite mit ihren Hochschul-Login-Daten einloggen und erhalten dort das Deutschlandsemesterticket angezeigt. Dieses sollte dann im Wallet des Mobiltelefons abgespeichert werden.
Hinweise zur weiteren Nutzung des Semestertickets nach erfolgter Exmatrikulation:
Sollten Sie nach Ablauf der R¨¹ckerstattungsfrist aus ¡ì 9a der Immatrikulationsordnung, also sp?ter als einen Monat nach Vorlesungsbeginn innerhalb des Semesters exmatrikuliert werden, bleibt Ihnen das Deutschlandsemesterticket bis zum Ende des laufenden Semesters erhalten. Zur weiteren Nutzung des Semestertickets ist es aber zwingend erforderlich, dass Sie ihr digitales Ticket umgehend in die Wallet Ihres Smartphones speichern. Nachdem die Benutzerkennung gesperrt wurde ist der LogIn zum Deutschlandsemesterticket ¨¹ber den Ihnen bekannten Zugangslink (https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=d9386f60d00e02675b504f5db2513c48) nicht mehr m?glich.
Aktuelle Informationen zum Deutschlandsemesterticket und FAQ sind auf der Seite des AStA zu finden.
Studierende, die an einer staatlichen nieders?chsischen Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ eingeschrieben sind, verf¨¹gen ¨¹ber ein sogenanntes ?Studienguthaben¡°. Dieses Studienguthaben ergibt sich f¨¹r Bachelor-Studierende aus der Regelstudienzeit des gew?hlten grundst?ndigen Studiengangs zuz¨¹glich weiterer sechs Semester. Bei einer Regelstudienzeit von 6 Semestern ergibt sich also ein Studienguthaben von 12 Semestern. F¨¹r einen konsekutiven Masterstudiengang erh?ht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit f¨¹r diesen Studiengang.
Informationen zu den Auswirkungen der aufgrund der COVID-19-Pandemie beschlossenen Erh?hung der individuellen Regelstudienzeit auf die Erhebung der Langzeitstudiengeb¨¹hren finden Sie im Intranet.
Durch Vorstudienzeiten an einer staatlichen oder staatlich gef?rderten Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ in Deutschland vermindert sich das Studienguthaben. Wenn kein Studienguthaben mehr zur Verf¨¹gung steht, werden durch die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Langzeitstudiengeb¨¹hren in H?he von 500 Euro je Semester erhoben.
Das Studienguthaben wird nicht verbraucht bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angeh?rigen, wenn die Pflegebed¨¹rftigkeit nachgewiesen worden ist
- T?tigkeit als gew?hlter Vertreter in einem Organ (ggf. auch Gremium) der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks (findet h?chstens f¨¹r zwei Semester Anwendung)
- Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragen (findet h?chstens f¨¹r zwei Semester Anwendung)
Die Langzeitstudiengeb¨¹hr wird nicht erhoben bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes im Sinne von ¡ì 25 Abs. 3 BAf?G, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angeh?rigen, wenn die Pflegebed¨¹rftigkeit nachgewiesen worden ist
- Absolvierung einer in der Studienordnung vorgesehenen Studienzeit im Ausland
- Absolvierung eines in der Studienordnung vorgesehenen Studiensemesters.
Detaillierte Informationen, auch zu den rechtlichen Grundlagen, haben wir im Merkblatt Studienguthaben und Langzeitstudiengeb¨¹hren f¨¹r Sie zusammengestellt.
Wenn bereits Langzeitstudiengeb¨¹hren anfallen, k?nnen bestimmte Umst?nde einen Erlass der Langzeitstudiengeb¨¹hr aufgrund einer unbilligen H?rte rechtfertigen. Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie im Intranet.
R¨¹ckmeldung
Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen wollen, m¨¹ssen sich in folgenden Zeitr?umen zur¨¹ckmelden:
- 01. Mai bis 15. Juli f¨¹r das Wintersemester
- 01. November bis 15. Januar f¨¹r das Sommersemester
Die R¨¹ckmeldung erfolgt durch die ?berweisung des aktuellen Semesterbeitrags (und gegebenenfalls der Langzeitstudiengeb¨¹hren) auf folgendes Konto:
Bankverbindung
Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck
IBAN: DE90 2655 0105 0000 0787 90
BIC: NOLADE22XXX
Sparkasse Osnabr¨¹ck
Verwendungszweck:
Zeile 1: HSOS und Ihre Matrikelnummer (Bitte ohne Leerzeichen) - Beispiel: HSOS1234567
Zeile 2: Ihr Name, Vorname - Beispiel: Muster, Maxi
Beurlaubung
Studierende k?nnen ab dem zweiten Fachsemester f¨¹r ein bis vier Semester aus wichtigem Grund beurlaubt werden (¡ì 10 Immatrikulationsordnung). Studien- und Pr¨¹fungsleistungen k?nnen w?hrend einer Beurlaubung grunds?tzlich nicht abgelegt werden. Ausnahmen (z. B. Pr¨¹fungen bei einem freiwilligen Auslandssemester) sind in ¡ì 13 Allgemeiner Teil der Pr¨¹fungsordnung geregelt.
Auch im Urlaubssemester m¨¹ssen sich Studierende zur¨¹ckmelden, der Semesterbeitrag reduziert sich jedoch um den Verwaltungskostenbeitrag. Den aktuellen Semesterbeitrag f¨¹r ein Urlaubssemester finden Sie unter dem Punkt Semesterbeitrag.
Antr?ge sind f¨¹r das Wintersemester bis sp?testens 15. Juli und f¨¹r das Sommersemester bis sp?testens 15. Januar schriftlich zu stellen. Weitere Informationen zur Beurlaubung erteilt das Studierendensekretariat unter E-Mail: servicedesk@hs-osnabrueck.de oder Telefon: 0541 969-7100.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie im Intranet.
Exmatrikulation
Studierende k?nnen sich jederzeit durch einen schriftlichen Antrag ¨¹ber das Studierendensekretariat exmatrikulieren. Das Antragsformular finden Sie im Intranet. Die Exmatrikulation erfolgt ¨C wenn nicht anders beantragt ¨C in der Regel zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann nicht r¨¹ckwirkend ausgesprochen werden.
R¨¹ckgabe der CampusCard, Erstattung des Semesterbeitrags
Studierende sind verpflichtet, die CampusCard bei Exmatrikulation an das Studierendensekretariat zur¨¹ckzugeben. Erfolgt die Exmatrikulation vor bzw. bis innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, f¨¹r das der Semesterbeitrag entrichtet wurde, wird dieser durch die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck erstattet.
- Exmatrikulation zum Datum des Antragseingangs: Die CampusCard ist zusammen mit diesem Antrag an das Studierendensekretariat zur¨¹ckzugeben
- Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters: Die CampusCard ist mit Ablauf des Semesters (31.08. f¨¹r das Wintersemester; 28.02. f¨¹r das Sommersemester) an das Studierendensekretariat zur¨¹ckzugeben.
- Exmatrikulation mit bestandener Abschlusspr¨¹fung: Die CampusCard ist mit Datum der letzten bestandenen Pr¨¹fung an das Studierendensekretariat zur¨¹ckzugeben.
Die CampusCard der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck kann w?hrend des Studiums zugleich als Bibliotheksausweis genutzt werden. Bitte kl?ren Sie unbedingt vor Ihrer Exmatrikulation in der Bibliothek, ob noch offene Geb¨¹hren zu begleichen oder entliehene Medien zur¨¹ck zu geben sind. Wer weiterhin die Hochschulbibliothek Osnabr¨¹ck nutzen m?chte, kann sich gerne einen neuen Bibliotheksausweis gegen Geb¨¹hr in H?he von € 5 ,- ausstellen lassen.
Die CampusCard dient Ihnen als Studierendenausweis, der Sie durch das gesamte Studium an der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck begleiten wird. Die CampusCard erf¨¹llt wichtige Funktionen, die Ihnen Ihr Studium an der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck erleichtern werden.
Wie erhalte ich meine CampusCard?
Als Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þstudierende erhalten Sie Ihre CampusCard per Post. Nachdem alle f¨¹r die Einschreibung angeforderten Unterlagen vollst?ndig eingereicht wurden und Ihr Semesterbeitrag auf dem Konto der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck eingegangen ist, werden Sie per E-Mail aufgefordert ein digitales Passbild im Intranet hochzuladen. Nachdem das Passbild akzeptiert wurde, wird Ihre CampusCard gedruckt und an die im Intranet hinterlegte Anschrift verschickt. Die Abholung der CampusCard vor Ort ist aus organisatorischen Gr¨¹nden leider nicht m?glich.
Informationen f¨¹r Gaststudierende
Der Prozess sieht f¨¹r Gaststudierende anders aus. Diese werden per E-Mail informiert, wann und wo Sie Ihre CampusCard abholen k?nnen.
Welche Funktionen hat die CampusCard?
- visueller Ausweis
- Bezahlkarte f¨¹r Mensen und Cafeterien
- Druck- und Kopierkarte
- Bibliotheksausweis
- Zugangskarte f¨¹r einige Geb?ude (je nach Fakult?t) und Spindschl?sser (nach Freischaltung)
Weitere Informationen zur CampusCard finden Sie in der Wissensdatenbank unseres Serviceportals.
Ab dem Wintersemester 2024/25 gilt das digitale Deutschlandsemsterticket, welches ein Handy-Ticket ist und nicht mehr auf die CampusCard per Validierung aufgedruckt wird.
Infos zum Deutschlandsemesterticket finden Sie auf der Homepage des AStA.
R¨¹ckgabe der CampusCard, Erstattung von Beitr?gen
Studierende sind verpflichtet, die CampusCard bei Exmatrikulation an das Studierendensekretariat zur¨¹ckzugeben. Erfolgt die Exmatrikulation vor bzw. bis innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, f¨¹r das der Semesterbeitrag entrichtet wurde, wird dieser, inklusive den Beitrag f¨¹r das Semesterticket, durch die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck erstattet.
- Exmatrikulation zum Datum des Antragseingangs: Die CampusCard ist zusammen mit diesem Antrag an das Studierendensekretariat zur¨¹ckzugeben
- Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters: Die CampusCard ist mit Ablauf des Semesters (31.08. f¨¹r das Wintersemester; 28.02. f¨¹r das Sommersemester) an das Studierendensekretariat zur¨¹ckzugeben.
- Exmatrikulation mit bestandener Abschlusspr¨¹fung: Die CampusCard ist mit Datum der letzten bestandenen Pr¨¹fung an das Studierendensekretariat zur¨¹ck zu geben.
Die CampusCard der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck kann w?hrend des Studiums zugleich als Bibliotheksausweis genutzt werden. Bitte kl?ren Sie unbedingt vor Ihrer Exmatrikulation in der Bibliothek, ob noch offene Geb¨¹hren zu begleichen oder entliehene Medien zur¨¹ck zu geben sind. Wer weiterhin die Hochschulbibliothek Osnabr¨¹ck nutzen m?chte, kann sich gerne einen neuen Bibliotheksausweis gegen eine Geb¨¹hr in H?he von 5 € ausstellen lassen.
Die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck stellt Ihnen verschiedene IT-Dienste, wie z. B. ein eigenes E-Mail-Postfach, kostenloses WLAN, Zugang zum Intranet sowie zu den PC-Pools zur Verf¨¹gung.
Zentrale Benutzerkennung und E-Mail
Zentrale Benutzerkennung
F¨¹r die Nutzung vieler IT-Dienste ben?tigen Sie eine zentrale Benutzerkennung. Diese besteht aus einem Benutzernamen und einem Kennwort. Mit Ihrer Zulassung bzw. Ihrer Einstellung erhalten Sie automatisch Ihre Benutzerkennung und ein vorl?ufiges Passwort per E-Mail zugeschickt.
Dabei handelt es sich um ein einmalig g¨¹ltiges Passwort, das zun?chst ¨¹ber das Intranet ge?ndert werden muss. Nach dem Login werden Sie direkt dazu aufgefordert. Anschlie?end ist Ihr Passwort ein Jahr lang g¨¹ltig.
Weitere Informationen zur zentralen Benutzerkennung und zur Passwort?nderung finden Sie in der Wissensdatenbank des Serviceportals.
Studierende, Lehrende, Mitarbeitende und auch G?ste erhalten von der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck eine pers?nliche E-Mail-Adresse. Diese wird Ihnen, zusammen mit Ihrer zentralen Benutzerkennung, mitgeteilt.
Kontrollieren Sie Ihr Postfach bitte regelm??ig auf neue E-Mails, da alle offiziellen Mitteilungen der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck an diese E-Mail-Adresse geschickt werden. Sie erreichen Ihr Postfach ¨¹ber das Intranet oder direkt ¨¹ber https://outlook.com/owa/hs-osnabrueck.de
Sie k?nnen Ihr E-Mail-Postfach auch mit einem E-Mail-Client (auch auf Ihrem Smartphone/Tablet) abrufen. Einrichtungshinweise und weitere Informationen finden Sie in der Wissensdatenbank des Serviceportals.
Intranet
Im Intranet der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck k?nnen Sie Ihr pers?nliches Profil verwalten, sich als Studierender zu Modulen, Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ und Pr¨¹fungen anmelden und erbrachte Studienleistungen und Bescheinigungen abrufen.
F¨¹r den Login ben?tigen Sie Ihre zentrale Benutzerkennung und das dazugeh?rige Passwort.
Bitte beachten Sie, dass einige Funktionen des Intranets erst mit der vollst?ndigen Immatrikulation zur Verf¨¹gung stehen.
Beratungsangebot
Der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck ist die Vereinbarkeit von Studium und Sorgeverantwortung ein wichtiges Anliegen. Deshalb unterst¨¹tzen wir Sie mit verschiedenen Ma?nahmen dabei, Studium und Familie zu vereinbaren.
Die Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsb¨¹ros stehen Ihnen gerne f¨¹r eine pers?nliche Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familie zur Verf¨¹gung. Auf den Seiten des Gleichstellungsb¨¹ros finden Sie neben Ansprechpartnerinnen auch Informationen zu Themen wie Kinderbetreuung oder Wickelr?umen an der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ.
Ausweis ?Studium und Familie¡°
Studierende mit Kindern oder mit Pflegeverantwortung k?nnen im Studierendensekretariat zudem den Ausweis ?Studium und Familie¡° beantragen. Dieser erm?glicht beispielsweise einen flexibleren Studienverlauf. Ausf¨¹hrliche Informationen sowie das Antragsfomular finden Sie im Intranet.
Ihre Ansprechperson f¨¹r den Ausweis Studium und Familie:
Marie Bongartz
Studierendensekretariat, Geb?ude CB, Raum CB 0008
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: m.bongartz@hs-osnabrueck.de
Studentinnen und Studenten mit chronischer Erkrankung oder Behinderung finden auf unserer Webseite Studieren mit Beeintr?chtigung alle wichtigen Informationen zu Beratungseinrichtungen und -personen, Barrierefreiheit und wichtige allgemeine Informationen das Thema betreffend.
Studierende unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Eine Befreiung ist nur in Ausnahmef?llen m?glich (private Krankenversicherung).
F¨¹r die Immatrikulation ben?tigt die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ daher von einer gesetzlichen Krankenversicherung eine elektronische Meldung dar¨¹ber, ob eine gesetzliche Versicherung besteht oder nicht.
Zu diesem Zweck fordern die zugelassenen Bewerber*innen bitte ihre gesetzliche Krankenkasse auf, den Versicherungsstatus, den sie zu Beginn des Einschreibesemesters (01.09. zum Wintersemester bzw. 01.03. zum Sommersemester) haben werden, zu pr¨¹fen und an die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck in elektronischer Form zu ¨¹bermitteln. Daraufhin ¨¹bermittelt die Krankenkasse den Versicherungsstatus im elektronischen Meldeverfahren direkt an die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck. Die weitere Einreichung von Krankenversicherungsnachweisen in Papierform ist nicht erforderlich! Die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ wird ihre Einschreibung gegen¨¹ber der Krankenkasse ebenfalls ¨¹ber das elektronische Meldeverfahren best?tigen.
Sollte w?hrend des Studiums die Krankenkasse gewechselt werden, muss die neue Krankenkasse auch eine entsprechende elektronische Meldung an die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ ¨¹bermitteln.
Die Absendernummer der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck lautet: H0003107
N?here Informationen zu den Themen:
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Familienversicherung
- Freiwillige Versicherung
- Besch?ftigte Studierende
- Krankenkassenwahl
finden Sie in diesem Dokument. Bei weiteren R¨¹ckfragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Studierende sind mit der Immatrikulation durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich auf Personensch?den, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Unf?lle z.B. in der Freizeit sind nicht versichert. Da die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ verpflichtet ist, Unf?lle binnen drei Tagen nach Bekanntwerden zu melden, bitten wir Sie, Unf?lle unverz¨¹glich anzuzeigen.
Ihre Ansprechperson bei Unf?llen:
Marie Bongartz
Studierendensekretariat, Geb?ude AF, Raum AF 0012
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: m.bongartz@hs-osnabrueck.de