Finanzierung
Erasmus+ F?rderung
Erasmus+
Das Hochschulprogramm ERASMUS+ (European Region Action Scheme for the Mobility of University Students) ist eine der gro?en Erfolgsgeschichten der Europ?ischen Union. Es f?rdert seit 1987 grenz¨¹berschreitende Mobilit?t.
Erasmus+ ist ein Programm der Europ?ischen Union, welches u.a. die Mobilit?t von Studierenden (Bachelor, Master, Doktoranden) f?rdert. Dazu geh?ren Studienaufenthalte an europ?ischen Erasmus-Partnerhochschulen und Praktika. Stipendien f¨¹r ein Erasmus+ Praktikum k?nnen beim EU Hochschulb¨¹ro Osnabr¨¹ck beantragt werden.
Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þn, die an Erasmus+ Programm teilnehmen m?chten, ben?tigen die Erasmus Charta f¨¹r die Hochschulbildung. Die EU-Kommission hat der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck die ECHE f¨¹r die Programmgeneration von 2021-27 wieder verliehen.
Information zu Erasmus+ Studienaufenthalten
Im Rahmen des europ?ischen ERASMUS+ Programms haben Studierende der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck die M?glichkeit, jeweils f¨¹r mindestens 2 Monate bis h?chstens 12 Monate in jeder Studienphase (Bachelor, Master oder PhD) an einer der europ?ischen Partnerhochschulen Ihres Studiengangs zu studieren.
F¨¹r einen Platz im Erasmus+ Programm bewerben Sie sich direkt beim International Faculty Office (IFO) Ihrer Fakult?t bzw. Institut f¨¹r Musik im Bewerbungsportal Mobility Online. Den Zugangslink erhalten Sie von Ihrem International Faculty Office. AnsprechpartnerInnen finden Sie auf unserer Outgoing-Webseite unter Kontakte International Faculty Office. Die Bewerbungen k?nnen im folgenden Zeitraum eingereicht werden:
- 01.08.-15.09. f¨¹r Auslandsaufenthalte im folgenden Sommersemester
- 01.02.-01.03. f¨¹r Auslandsaufenthalte im folgenden Wintersemester.
Die Bewerbungsbedingungen erfahren Sie dort.
Sobald Sie f¨¹r einen der Pl?tze ausgew?hlt wurden, nominiert das IFO Sie an der Partnerhochschule. Bitte beachten Sie, dass die Nominierung nicht die Bewerbung ersetzt, sondern die reine Kandidatur darstellt. Nach der Nominierung erhalten Sie in der Regel von der Gasthochschule die Informationen zu Bewerbungsverfahren und ¨Cfristen sowie Vorlesungsangeboten, Sprachkursen oder Unterkunft.
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Parallel dazu wird Ihre Bewerbung vom IFO an das Center of International Mobility (CIM) weitergeleitet und Sie werden automatisch f¨¹r eine Erasmusf?rderung vorgesehen, d.h. Sie m¨¹ssen sich nicht nochmal bewerben! Weitere Informationen vom CIM erhalten Sie dann im Juni bzw. im November f¨¹r das kommende Semester.
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Um einen ersten Einblick f¨¹r ein Auslandssemester gewinnen zu k?nnen, finden Sie hier Erfahrungsberichte. Informationen zum Ablauf k?nnen Sie in der Checkliste sowie in der ?bersicht der Fristen/Termine nachlesen.
Des Weiteren finden Sie hier folgende Informationen:
Erasmus-Studierendencharter 2021-2027
Erasmus+ Programm f¨¹r Studierende
Studiensemester Learning Agreement Guidelines 2021
Das Erasmus+ Programm beinhaltet folgende Leistungen:
- Erlass der Studiengeb¨¹hren an der Gasthochschule
- Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
- monatlicher Mobilit?tszuschuss
Ob eine taggenaue F?rderung m?glich ist f¨¹r Studierende, die im Wintersemester 2024/2025 und Sommersemester 2025 ins Ausland f¨¹r ein Studiensemester gehen, h?ngt von der Mittelbewilligung des Nationalen Erasmus-Agentur im DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) ab. N?heres wird voraussichtlich ab Ende Juni bekannt sein.
Die H?he der monatlichen F?rderung im Rahmen der Studierendenmobilit?t wird ab dem Projekt 2024 in zwei F?rderraten eingeteilt:
L?ndergruppe 1 - L?nder mit h?heren Lebenshaltungskosten (F?rderrate 600 €/Monat; Tagessatz 20 €)
Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Gro?britannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden
L?ndergruppe 2 - mit mittleren Lebenshaltungskosten (F?rderrate 540 €/Monat; Tagessatz 18 €)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
L?ndergruppe 3 - mit niedrigen Lebenshaltungskosten (F?rderrate 540 €/Monat; Tagessatz 18 €)
Bulgarien, Kroatien, Litauen,Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, T¨¹rkei, Ungarn
Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Diese Gleichbehandlung von Gef?rderten mit Behinderung, Studierende mit Kind (im Ausland), Studierende mit einer chronischen Erkrankungen, Studierende aus Nicht-Akademiker-Haushalten und erwerbst?tige Studierende sowie f¨¹r nachhaltigen Reisen ist auch der NA DAAD ein st?ndiges Anliegen. In diesen F?llen kann ein sogenanntes "Top Up" (Sonderf?rderung) beantragt werden.
Mit dem Stipendienkalkulator k?nnen Sie sich schon einmal grob Ihre F?rderung ausrechnen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Summe von der tats?chlichen F?rderung aufgrund der taggenauen Abrechnung abweichen kann.
Das Erasmus+ Programm beinhaltet folgende Leistungen:
- Erlass der Studiengeb¨¹hren an der Gasthochschule
- Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
- monatlicher Mobilit?tszuschuss
Studierende die im Wintersemester 2023/2024 und Sommersemester 2024 ins Ausland gehen, erhalten eine taggenaue F?rderung.
Die H?he der monatlichen F?rderung im Rahmen der Studierendenmobilit?t wird in drei L?ndergruppen eingeteilt. Ab dem akademischen Jahr 2022/23 gilt folgende L?ndergruppen-Einteilung:
L?ndergruppe 1 (F?rderrate 600 €/Monat; Tagessatz 20 €)
D?nemark, Finnland, Gro?britannien, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
L?ndergruppe 2 (F?rderrate 540 €/Monat; Tagessatz 18 €)
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, ?sterreich, Portugal, Spanien, Zypern
L?ndergruppe 3 (F?rderrate 490 €/Monat; Tagessatz 16,33 €)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, T¨¹rkei, Ungarn
Die bisherigen F?rderraten waren:
L?ndergruppe 1: 450 €/Monat
L?ndergruppe 2: 390 €/Monat
L?ndergruppe 3: 330 €/Monat
Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Diese Gleichbehandlung von Gef?rderten mit Behinderung, Studierende mit Kind (im Ausland), Studierende mit einer chronischen Erkrankungen, Studierende aus Nicht-Akademiker-Haushalten und erwerbst?tige Studierende sowie f¨¹r nachhaltigen Reisen ist auch der NA DAAD ein st?ndiges Anliegen. In diesen F?llen kann ein sogenanntes "Top Up" (Sonderf?rderung) beantragt werden.
Mit dem Stipendienkalkulator k?nnen Sie sich schon einmal grob Ihre F?rderung ausrechnen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Summe von der tats?chlichen F?rderung aufgrund der taggenauen Abrechnung abweichen kann.
Ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm ist die Chancengleichheit und Inklusion.Aus diesem Grund haben Studierende mit besonderen Bed¨¹rfnissen die M?glichkeit, f¨¹r ihren Auslandsaufenthalt zus?tzliche Mittel zu beantragen.
Studierende mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierenden mit einer nachgewiesenen Behinderung aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht k?nnen einen Zuschuss im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthalts erhalten. Es kann eine monatliche Pauschale zus?tzlich zum Mobilit?tszuschuss in H?he von 250 € monatlich beantragt werden. Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenw?rtliche Erkl?rung ein. Diese wird Ihnen ¨¹ber Mobility Online zur Verf¨¹gung gestellt.
Alternativ k?nnen Sondermittel in Form eines Realkostenantrags pro Studienjahr und pro Mobilit?t zus?tzlich beantragt werden, sowie ein Reisekostenzuschuss f¨¹r Vorbereitungsreisen. Dazu reichen Sie bitte einen Ausweis mit dem Grad der Behinderung beim CIM als Nachweis ein.
Eltern, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen k?nnen ¨¹ber Erasmus+ eine Pauschale in H?he von 250 € monatlich zus?tzlich zum Mobilit?tszuschuss erhalten, wenn sie ihr Kind/ihre Kinder mit ins Ausland nehmen. Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenw?rtliche Erkl?rung ein. Diese wird Ihnen ¨¹ber Mobility Online zur Verf¨¹gung gestellt.
Alternativ k?nnen Sondermittel in Form eines Realkostenantrags pro Studienjahr und pro Mobilit?t zus?tzlich beantragt werden, sowie ein Reisekostenzuschuss f¨¹r Vorbereitungsreisen.
Falls Sie weitere Anliegen und Fragen rund um das Thema Studieren mit Kind haben, wenden Sie sich gerne an den Familien-Service des Gleichstellungsb¨¹ros.
Studierende mit einer chronischen Erkrankung k?nnen eine Pauschale in H?he von 250 € monatlich zus?tzlich zum Mobilit?tszuschuss erhalten, wenn Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthaltes entstehen. Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenw?rtliche Erkl?rung ein. Diese wird Ihnen ¨¹ber Mobility Online zur Verf¨¹gung gestellt.
Alternativ k?nnen Sondermittel in Form eines Realkostenantrags pro Studienjahr und pro Mobilit?t zus?tzlich beantragt werden, sowie ein Reisekostenzuschuss f¨¹r Vorbereitungsreisen.
Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus, sog. Erstakademiker/innen, k?nnen ¨¹ber Erasmus+ eine Pauschale in H?he von 250 € monatlich zus?tzlich zum Mobilit?tszuschuss erhalten, wenn beide Elternteile oder Bezugspersonen ¨¹ber keinen Abschluss an einer Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ verf¨¹gen. Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenw?rtliche Erkl?rung ein. Diese wird Ihnen ¨¹ber Mobility Online zur Verf¨¹gung gestellt.
Erwerbst?tige Studierende k?nnen ¨¹ber Erasmus+ eine Pauschale in H?he von 250 € monatlich zus?tzlich zum Mobilit?tszuschuss erhalten. Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenw?rtliche Erkl?rung ein. Diese wird Ihnen ¨¹ber Mobility Online zur Verf¨¹gung gestellt. Folgende Voraussetzungen m¨¹ssen vorliegen:
- Die T?tigkeit muss mindestens sechs Monate regelm??ig und ohne Unterbrechung zwischen dem 1.2. (oder fr¨¹her) des gleichen Jahres f¨¹r das Wintersemester und 1.6.(oder fr¨¹her) des vorherigen Jahres f¨¹r das Sommersemester) und dem Zeitpunkt der Ausreise ausge¨¹bt worden sein.
- Das monatliche Netto-Einkommen liegt ¨¹ber 450 € und unter 850 € (Nettoverdienst aller T?tigkeiten pro Monat aufaddiert).
- Die T?tigkeit wird nicht in Selbstst?ndigkeit ausge¨¹bt.
- Studierende in Studieng?ngen, bei denen ein festes Gehalt gezahlt wird (z.B. duale Studieng?nge) sind ausgenommen.
- Die T?tigkeit in Deutschland wird w?hrend des Auslandsaufenthaltes nicht fortgef¨¹hrt (hierzu z?hlen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.).
Sollten Sie die Voraussetzungen f¨¹r mehrere Sonderf?rderungen (z.B. Erwerbst?tigkeit plus Erstakademike/in) erf¨¹llen, kann nur eine Sonderf?rderung bewilligt werden. Bitte ber¨¹cksichtigen Sie das in Ihrem Antrag. Bei Fragen zur Antragstellung der Top Ups und ggf. eines Realkostenantrags wenden Sie sich bitte an das Center for International Mobility (CiM).
Achtung: Die finanziellen Top Ups zur Sonderf?rderung bei der Teilnahme an einem Blended Intensive Programme (BIP) betragen einmalig 100 Euro f¨¹r einen Kurzzeitaufenthalt von bis zu 14 Tagen bzw. einmalig 150 Euro f¨¹r einen Kurzzeitaufenthalt zwischen 15 und 30 Tagen. Dar¨¹ber hinaus erhalten Studierende mit Sonderf?rderung einen einmaligen distanzabh?ngigen Fahrtkostenzuschuss, wenn sie an einem BIP teilnehmen. :
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
100 und 499 KM | 180 Euro | 210 Euro |
500 und 1999 KM | 275 Euro | 320 Euro |
2000 und 2999 KM | 360 Euro | 410 Euro |
Die Distanz ermittelt sich mit dem EU-Distance-Calculator. Es wird ein Weg zugrunde gelegt.
Mit der Ehrenw?rtlichen Erkl?rung wird von den gef?rderten Studierenden die Zugangsvoraussetzungen f¨¹r die Sonderf?rderung und das Einverst?ndnis erkl?rt, Nachweise auf Aufforderung der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck vorzulegen.
Ein weiteres zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm ist die Nachhaltigkeit und der Klimaschutz. Daher gibt es eine F?rderung f¨¹r sogenanntes ?gr¨¹nes Reisen/Green Mobility¡°. Unter ?Green Mobility¡° sind Reisen zu verstehen, bei dem f¨¹r den ¨¹berwiegenden Teil der An- und Abreise zur Partnerhochschule emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Ausgeschlossen sind Fahrten allein mit dem Auto, Flugzeug und Schiff.
Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln f¨¹r die Reise l?ngere Zeit als die ¨¹blichen 2 Tage f¨¹r An-und Abreise ben?tigen, k?nnen im Rahmen der individuellen Unterst¨¹tzung bis zu 4 zus?tzliche Reisetage zur Deckung von Aufenthaltskosten f¨¹r die Reisezeit vor und nach der Mobilit?t erhalten.Die Tagess?tze richten sich nach der L?ndergruppe. Die L?ndergruppenerkl?rung finden Sie unter dem Men¨¹punkt Erasmus+ finanzielle F?rderung. Hintergr¨¹nde zur F?rderung von "gr¨¹nem Reisen" finden Sie auf der Seite der Nationalen Agentur im DAAD.
Um die Pauschale erhalten zu k?nnen, muss eine ehrenw?rtliche Erkl?rung unterschrieben und im Mobility Online hochgeladen werden. Der Vordruck ist in Mobility Online hinterlegt.
Ein weiteres zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm ist die Nachhaltigkeit und der Klimaschutz. Daher gibt es eine F?rderung f¨¹r sogenanntes ?gr¨¹nes Reisen/Green Mobility¡°. Unter ?Green Mobility¡° sind Reisen zu verstehen, bei dem f¨¹r den ¨¹berwiegenden Teil der An- und Abreise zur Partnerhochschule emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Eine detaillierte Auflistung der m?glichen Verkehrsmittel gibt es im Erasmus+ Programm nicht. Derzeit ausgeschlossen sind Fahrten allein mit dem Auto, Flugzeug und Schiff.
Sie erhalten eine F?rderung in Form einer Pauschale in H?he von einmalig 50 €, zzgl. maximal 4 Tagess?tzen, wenn Sie l?ngere Zeit (als die ¨¹blichen 2 Tage f¨¹r An- und Abreise) ben?tigen. Die Tagess?tze richten sich nach der L?ndergruppe. Die L?ndergruppenerkl?rung finden Sie unter dem Men¨¹punkt Erasmus+ finanzielle F?rderung.
Um die Pauschale erhalten zu k?nnen, muss eine ehrenw?rtliche Erkl?rung unterschrieben und im Mobility Online hochgeladen werden. Der Vordruck ist in Mobility Online hinterlegt.
Die F?rderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb geh?rt auch in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 zu den Kernzielen des Bildungsprogramms der Europ?ischen Union.
Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Gef?rderte bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache unterst¨¹tzt.
Daf¨¹r steht die Sprachunterst¨¹tzung im Erasmus+ Programm Online Language Support ¨¹ber die Plattform EU Academy zur Verf¨¹gung. Dar¨¹ber haben Erasmus+ Gef?rderte verschiedene M?glichkeiten: Selbsteinsch?tzung der Sprachkenntnisse durch sogenannte self-assessments (Sprachtests), die zu jedem Zeitpunkt der Mobilit?t durchgef¨¹hrt werden k?nnen sowie dieTeilnahme an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen.
Aktuelle Informationen zu den Inhalten finden SIe auch im Newsletter.
Im Rahmen des geplanten Erasmus-Aufenthalts werden Studierende zur gegebener Zeit per E-Mail vom Center for International Mobility informiert.
Mit einem Erasmus+ Mobilit?tszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Erasmus+ TeilnehmerInnen verpflichten sich, f¨¹r die Dauer des Aufenthaltes selbst f¨¹r einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz, der auch die medizinische Evakuierung und R¨¹ckf¨¹hrung abdeckt, zu sorgen.
Erasmus+ Outgoing Studierende m¨¹ssen sich ¨¹ber die Erfordernisse im Gastland/an der Aufnahmeeinrichtung selbst informieren und sich bei ihrer Sozialversicherung erkundigen.
Neben dem Abschlusszeugnis und der Abschlussurkunde erhalten die Absolventinnen und Absolventen der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck gem. ¡ì 25 Abs. 4 ATPO generell ein Diploma Supplement in deutscher und englischer Sprache ausgeh?ndigt. Das Diploma Supplement beschreibt Einzelheiten zum jeweiligen Studiengang und beinhaltet in Anlage 1 die Leistungs¨¹bersicht (Transcript of Records), welche die gem. Curriculum des jeweiligen Studiengangs zu absolvierten Module ausweist. Dort werden dann auch die im Ausland an der Partnerhochschule erbrachten Leistungen, die auf das Curriculum anerkannt werden k?nnen, ausgewiesen. Das Diploma Supplement ist Bestandteil der Abschlussdokumente im Bachelor- und Masterstudium. Die notwendigen Angaben zur Erstellung des Diploma Supplements ergeben sich aus der Pr¨¹fungsordnung und der Leitlinie zur Anerkennung auf Studien- und Pr¨¹fungsleistungen.
An einer ausl?ndischen Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ erworbene Studien- und Pr¨¹fungsleistungen werden nach Ma?gabe von ¡ì 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 ATPO auf das Curriculum des jeweiligen Studiengangs anerkannt. Die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ beachtet dabei nationale und internationale Vereinbarungen, insbesondere das ?bereinkommen ¨¹ber die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europ?ischen Region vom 11.April 1997 (BGBl. 2007 II S. 712).
Wenn f¨¹r den jeweiligen Studiengang gem. Studienordnung ein Auslandssemester im Umfang von z. B. 25 oder 30 Leistungspunkten vorgesehen ist, werden die Module der Partnerhochschule als Leistungen des Auslandstudiensemesters ausgewiesen. Diese Anerkennung wird im ERASMUS-Programm mit dem vorherigen Abschluss eines Learning Agreements zugesichert.
Sofern es sich um einen freiwilligen Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule handelt, erfolgt die Anerkennung gem. ¡ì 11 Abs. 1 S. 2 und 3 ATPO auf Module des Curriculums des jeweiligen Studiengangs. Diese Anerkennung wird im ERASMUS-Programm mit dem vorherigen Abschluss eines Learning Agreements zugesichert.
Im Abschlusszeugnis wird dann zus?tzlich kenntlich gemacht, dass die entsprechenden Leistungen an einer Partnerhochschule im Ausland erworben wurden.
Hinweis: Sollten Leistungen trotz Erf¨¹llung der studentischen Mitwirkungsplfichten nicht anerkannt worden sein, ist die erste Anlaufstelle bei Schwierigkeiten oder Beschwerden die direkte Kontaktperson in der Fakult?t. Dabei tr?gt laut der Lissabon Konvention die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ im Fall einer Ablehnung die Beweislast und muss erweisen, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen Kompetenzen und den zu erwerbenden Kompetenzen besteht. Sollte eine Kl?rung trotz beidseitiger Bem¨¹hungen nicht m?glich sein, kann eine Kontaktaufnahme mit der NA DAAD erfolgen.
Schwerpunkte des Programms 2021¨C2027 sind soziale Inklusion, gr¨¹ner und digitaler Wandel und die F?rderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. In der Leitaktion 131 werden ¨¹berwiegend physische Mobilit?ten gef?rdert. Es ist jedoch auch m?glich blended moblities durchzuf¨¹hren. Mit dem EU-Bildungsprogramm soll ein hohes Ma? an Flexibilit?t erreicht werden, um allen Studierende eine Teilnahme anzubieten. Das Programm unterst¨¹tzt Hochschulpersonal, sich fortzubilden oder in einem internationalen Umfeld zu lehren.
Mit dem EU-Bildungsprogramm Erasmus+ werden folgende Mobilit?tsma?nahmen in der Key Action 131 gef?rdert:
? Auslandsstudium f¨¹r Studierende im Bachelor, Master und PhD (SMS)
? Auslandspraktikum f¨¹r Studierende im Bachelor und Master (SMP)
? Mobilit?t von Lehrenden zu Unterrichtszwecken (STA)
? Mobilit?t von Personal zur Fort- und Weiterbildung (STT)
Weitere Informationen zum ERASMUS+ Programm finden Sie auf den Seiten der Nationalen Agentur DAAD und der EU Kommission:
Erasmus Fact Sheet
NA DAAD
EU Kommission
Die ERASMUS+ Charta for Higher Education (ECHE) finden Sie hier.
Die European Policy Statement (EPS) f¨¹r 2021 - 2027 finden Sie hier.
Bei Fragen zum ERASMUS+ Programm, den unterschiedlichen F?rderlinien und Inhalten wenden Sie sich gerne an das Center for International Mobility.
¡ì Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterst¨¹tzung der Europ?ischen Kommission finanziert. Die Verantwortung f¨¹r den Inhalt dieser Ver?ffentlichung tr?gt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht f¨¹r die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilit?tsma?nahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur f¨¹r EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage:
Hier finden Sie Informationen zu den Allgemeinen Bedingungen sowie die Codes:
Erasmus Code der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck: | D OSNABRU02 |
ECHE: | ECHE 2021-2027, ECHE 2014-2020 |
European Policy Statement (EPS) | EPS 2021-2027, EPS 2014-2020 |
Organisation ID (OID): | E10208677 |
Participant Identity Code (PIC-Nr.): | 999846416 |
Informationen zu weiteren Erasmus+ F?rderm?glichkeiten
Erasmus+ f?rdert Gastdozenturen an europ?ischen Partnerhochschulen, Aufenthalte zu Lehrzwecken von ausl?ndischem Unternehmenspersonal an deutschen Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þn sowie Fort- und Weiterbildungsma?nahmen f¨¹r Hochschulpersonal an europ?ischen Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þn und Unternehmen.
Informationen des DAAD und der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck zur Personalmobilit?t innerhalb Programm- und Partnerl?nder
Mit der neuen Erasmus Generation 2021-2027 gibt es die neue F?rderlinie der Blended Intensive Programmes. Hierbei handelt es sich um kurze, intensive und gemeinsame Mobilit?tscurricula und ¨CAktivit?ten, die Studierenden und Hochschulmitarbeitern die M?glichkeit bieten, an einer kurzen physischen Gruppenmobilit?t kombiniert mit virtueller Phase nicht definierter Dauer teilzunehmen. Voraussetzung f¨¹r Studierendenmobilit?t ist das Erreichen von 3 ECTS. Die Mindestteilnehmerzahl f¨¹r ein BIP betr?gt 15 mobile Lernende.
F¨¹r die konzeptionelle Ausarbeitung bedarf es mindestens dreier ECHE Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þn aus drei unterschiedlichen Programml?ndern. Weitere Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þn oder Organisationen aus Programm- oder Partnerl?ndern k?nnen optional an einem BIP teilnehmen. Die Teilnahme von Teilnehmenden aus Partnerl?ndern wird seitens des Programms nicht finanziert.
Hochschullehrende, die mit einer Gruppe von Studierenden an einem BIP einer europ?ischen Partnerhochschule teilnehmen m?chten oder ein BIP an der HS OS durchf¨¹hren m?chten, k?nnen sich f¨¹r konkrete Informationen und zwecks Antragstellung an die Erasmus-Hochschulkoordinatorin wenden.
Des Weiteren finden Sie hier folgende Information:
DAAD Informationen zu Blended Intensiv Programmes
Kontakt CENTER FOR INTERNATIONAL MOBILITY
Das Center for International Mobility (CIM) hilft Ihnen bei Fragen zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten und bei Bewerbungen an Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þn innerhalb hochschulweiter Kooperationen. Interessierte Studierende k?nnen w?hrend der Sprechstunden und nach Vereinbarung zur Individualberatung kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.