Finanzierung
PROMOS-F?rderung
PROMOS-Stipendien
Die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck vergibt Stipendien f¨¹r Auslandsaufenthalte. Diese Stipendien werden finanziert aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) im Rahmen des PROMOS-Programms unter Voraussetzung der Mittelzusage.
Auf dieser Seite finden Sie allgemein geltende Informationen sowie weiterf¨¹hrende Hinweise zu den drei F?rderlinien der PROMOS-Stipendien.
Verfolgen Sie hier die Studentin Lea bei ihrer Reportage ¨¹ber das PROMOS-Stipendienprogramm
Voraussetzungen, Fristen und weitere Informationen
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die PROMOS-F?rderung der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck.
Es k?nnen sich alle Studierende der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck bewerben, die einen Bachelor- oder Masterabschluss an der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck anstreben.
Die folgenden F?rderbedingungen stehen in Erg?nzung der speziellen Bedingungen der verschiedenen F?rderlinien.
- Eine F?rderung f¨¹r Auslandsaufenthalte im Heimatland sind ausgeschlossen.
- Der Auslandsaufenthalt muss studiengangsbezogen sein, die Anrechnung von Studienleistungen ist jedoch nicht verpflichtend.
- Die Mobilit?tspauschale der Fakult?ten/Departments kann nicht parallel in Anspruch genommen werden.
- Die H?he und der Zeitraum der PROMOS-finanzierten Stipendien werden nach den vom DAAD aufgestellten Richtlinien f¨¹r das PROMOS-Programm bemessen. Auf Grund der begrenzten Mittel kann es zu Teilf?rderungen des Aufenthaltes kommen. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise bei einem 4-monatigen Aufenthalt nur f¨¹r 2 Monate ein Teilstipendium bewilligt werden kann. Auch kann es vorkommen, dass nur die Reisekostenpauschale oder nur die monatlichen Teilstipendien bewilligt werden.
- Die Bewerbungsunterlagen m¨¹ssen bis zur Bewerbungsfrist vollst?ndig im Portal Mobility Online hochgeladen werden, bzw. das Gutachten von der Gutachter*in direkt an das CIM geschickt worden sein.
Die n?chste Bewerbungsphase ist von Mitte Oktober bis zum 15.11.2024. Alle Studierenden, die von Januar bis Juni 2025 ihren Auslandsaufenthalt starten wollen, k?nnen sich dann hier bewerben. Es werden nur vollst?ndige Bewerbungen mit den richtigen Bewerbungsunterlagen ber¨¹cksichtigt.
Hinweis:
Der Promos-Beirat, bestehend aus den Auslandsbeauftragten der Fakult?ten, best?tigt bzw. beschlie?t j?hrlich die Stipendienausschreibung. Eventuelle wesentliche ?nderungen, z. B. Art der F?rderung und F?rderumfang, treten in der Regel immer zu Beginn des akademischen Jahres in Kraft, also mit Beginn des Wintersemesters. ?nderungen werden rechtzeitig hier ver?ffentlicht.
Die Bewerbung erfolgt ¨¹ber das Portal Mobility Online.
Bitte f¨¹llen Sie dort das Bewerbungsformular aus und laden Sie nach der Registrierung alle erforderlichen Dokumente hoch. Das Gutachten soll von dem/r Gutachter*in per (Haus-)Post oder per E-Mail an Alina Musielak gesendet werden. Von jeder*m Bewerber*in wird nur ein Gutachten ben?tigt. Sollten mehrere Gutachten eingehen, wird nur das Gutachten ber¨¹cksichtigt, das als erstes eingegangen ist. Es werden nur vollst?ndige Bewerbungen mit den richtigen Bewerbungsunterlagen ber¨¹cksichtigt.
Ca. 6 Wochen nach Bewerbungsfrist erhalten Sie schriftlich Bescheid ¨¹ber das Auswahlergebnis.
Kriterien f¨¹r die Auswahl sind der Notenspiegel (Notendurchschnitt, Creditanzahl, Fehlversuche), das Gutachten sowie das Kriterium "besondere Lebensumst?nde". Anhand dieser Kriterien wird eine Rangliste erstellt, die die Grundlage f¨¹r die Bewilligungen darstellt.
Auswahlkriterium ?besondere Lebensumst?nde¡°:
Sollten die Voraussetzungen f¨¹r mehrere Kriterien erf¨¹llt sein, kann nur eine geltend gemacht werden. Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenw?rtliche Erkl?rung ein. Diese wird Ihnen ¨¹ber Mobility Online zur Verf¨¹gung gestellt.
- Studierende mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr
- Eltern, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen
- Studierende mit einer nachgewiesenen chronischen Erkrankung
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, sog. Erstakademiker/innen, bedeutet, wenn beide Elternteile oder Bezugspersonen ¨¹ber keinen Abschluss an einer Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ verf¨¹gen.
- Erwerbst?tige Studierende, bei denen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die T?tigkeit muss mindestens sechs Monate regelm??ig und ohne Unterbrechung zwischen dem 1.2. (oder fr¨¹her) des gleichen Jahres f¨¹r das Wintersemester und 1.6.(oder fr¨¹her) des vorherigen Jahres f¨¹r das Sommersemester und dem Zeitpunkt der Ausreise ausge¨¹bt worden sein.
- Das monatliche Netto-Einkommen liegt ¨¹ber 450 € und unter 850 € (Nettoverdienst aller T?tigkeiten pro Monat aufaddiert).
- Die T?tigkeit wird nicht in Selbstst?ndigkeit ausge¨¹bt.
- Studierende in Studieng?ngen, bei denen ein festes Gehalt gezahlt wird (z.B. duale Studieng?nge) sind ausgenommen.
- Die T?tigkeit in Deutschland wird w?hrend des Auslandsaufenthaltes nicht fortgef¨¹hrt (hierzu z?hlen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.)
- Studierende mit Migrationshintergrund trifft zu, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangeh?rigkeit nicht durch Geburt besitzt.
- Studierende mit Fluchthintergrund trifft zu, wenn Studierende alleine oder gemeinsam mit ihren Familien oder Verwandten vor Verfolgung, Krieg und Terror nach Deutschland geflohen.
F¨¹r Stipendiat/innen mit Behinderung k?nnen zus?tzliche Mittel beantragt werden, Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Tr?ger keine Unterst¨¹tzung gew?hren. Zus?tzlich ist ein Nachweis ¨¹ber den jeweiligen Behinderungsgrad (mind. 50 Prozent) vorzulegen. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit dem Center for International Mobility (CIM) auf.
Eine Mehrfachf?rderung innerhalb eines angestrebten Studienabschlusses ist ausgeschlossen.
Promos-Stipendiaten aus einem Bachelor-Programm der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck k?nnen sich als Masterstudierende der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck erneut bewerben. Eine F?rderung erfolgt jedoch nur, wenn ausreichende Mittel vorhanden sind, d.h. alle anderen BewerberInnen vorher gef?rdert wurden.
Mit der Zusage zur PROMOS-F?rderung verpflichten Sie sich nach Ende des F?rderzeitraums folgende Unterlagen, mit folgender Frist einzureichen:
- Confirmation of Stay (1 Monat nach F?rderdauer)
- Einen Bericht f¨¹r das CIM und einen Bericht f¨¹r den DAAD (1 Monat nach F?rderdauer)
- Eine Vorlage f¨¹r die Berichte haben Sie in der Zusagemail erhalten
- Beispielfall: Sie werden vom 15.01. - 14.03. gef?rdert, dann haben Sie bis zum 14.04. Zeit, um den Bericht einzureichen
- Transcript of Records (2 Monate nach Abschluss des Auslandssemesters)
Wenn Sie die genannten Unterlagen zu sp?t einreichen, kann es sein, dass wir die F?rdermittel von Ihnen zur¨¹ckfordern m¨¹ssen.
F?rderlinie I: Semesterstipendien f¨¹r Studienaufenthalte weltweit
Gef?rdert werden Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Absolvierens eines einsemestrigen Studiums an einer ausl?ndischen Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ.
Der F?rderzeitraum betr?gt h?chstens drei Monate. Durch das Stipendium werden monatliche Teilraten und ggf. ein einmaliger Reisekostenzuschuss je nach Land gedeckt. Im Folgenden finden Sie l?nderspezifische Informationen zu den PROMOS-F?rders?tzen 2025. Studiengeb¨¹hren werden nicht ¨¹bernommen
Wenn Auslandsaufenthalte verl?ngert werden, zum Beispiel um ein weiteres Semester oder eine Abschlussarbeit nach dem Praktikum, und im ersten Teil des Auslandsaufenthalts eine F?rderung durch PROMOS oder andere F?rderquellen erfolgte, wird keine Reisekostenpauschale gezahlt. Wurde der erste Teil des Auslandsaufenthalts nicht gef?rdert, wird maximal die H?lfte der Reisekostenpauschale f¨¹r die R¨¹ckreise gew?hrt.
Als zus?tzliche F?rdervoraussetzung wird ein schriftliches Learning Agreement ¨¹ber die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen vorab und verbindlich mit der Fakutl?t/Insitut abgeschlossen. M?gliche ?nderungen nach Studienantritt an der Gasthochschule werden mit der Fakult?t/Institut schriftlich vorgenommen. Das Learning Agreement im Bachelor muss mindestens 20 ECTS und im Master mindestens 18 ECTS umfassen.
Wer kann sich bewerben?
Studierende, die an der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck in Bachelor- und Masterstudieng?ngen immatrikuliert sind und einen Studienabschluss an der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck anstreben.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsformular - Bitte f¨¹llen Sie dieses aus. Die nachfolgenden Unterlagen k?nnen Sie mit Ausnahme des Gutachtens im Portal Mobility Online hochladen.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Leistungs¨¹bersicht ¨¹ber alle Leistungen (Noten, Credits, Fehlversuche, Datum eines jeden Pr¨¹fungseintrags), nicht ?lter als vier Wochen (gerechnet vom Zeitpunkt der Bewerbungsfrist). Achtung: Manche Ausz¨¹ge aus dem Ilias-Portal enthalten nicht alle obig genannten, notwendigen Angaben und k?nnen nicht akzeptiert werden.
- Modul¨¹bersicht mit Angabe der vorl?ufigen Durchschnittsnote ( zu finden im Ilias Portal unter: eCampus>Studienservice>Dokumente>SelfService Dokumente>linke Seite Modul¨¹bersicht (Masterbewerbung) mit Durchschnittsnote)
- Gutachten von nur einem/r Professor/in oder Lehrkraft f¨¹r besondere Aufgaben der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck (auf Formblatt). Gutachten von Lehrbeauftragten k?nnen nicht akzeptiert werden. Im Zweifelsfall k?nnen Sie die Kategorie ¨¹ber die Personensuche ¨¹berpr¨¹fen. Etwaige zweite Gutachten und ausformulierte Gutachten werden nicht ber¨¹cksichtigt. Es wird nur das Formblatt akzeptiert. Die erste Seite des Formblatts dient dem/der GutachterIn als Informationshintergrund und muss nicht bei der Bewerbung eingereicht werden. Die zweite Seite des Formblatts sollte vom/von der Gutachter/in vollst?ndig ausgef¨¹llt sein. Im eigenen Interesse sollte der Studierende dem/der Gutachter/in ein umfassendes Bild zum Auslandsvorhaben liefern, damit alle Angaben gemacht/Punkte bewertet werden k?nnen. Das Gutachten soll vom Lehrenden direkt an das Center for International Mobility (CIM) geschickt werden.
- Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Sprache, in der gelehrt wird (mindestens Niveau B1). Sofern das Niveau nicht aus dem Notenspiegel hervorgeht, k?nnen Sie uns das DAAD-Sprachzeugnis einreichen, das Sie bitte von einem/r Sprachdozent/in ausf¨¹llen lassen. Der Einstufungstest, der von der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ zur Zuordnung zu einem Englisch-Kursniveau angeboten wird, kann nicht akzeptiert werden, da er i.d.R. ohne Aufsicht abgelegt wird.
- Studienplan - Listen Sie bitte die Vorlesungen auf, die Sie an der Gasthochschule absolvieren werden und begr¨¹nden Sie Ihre Auswahl. Eine Kopie des Learning Agreements kann daf¨¹r verwendet werden.
Mit der Bewerbungsphase f¨¹r Aufenthalte von Januar bis Juni 2021 wird kein Motivationsschreiben mehr ben?tigt.
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme eines ERASMUS- und eines PROMOS-Stipendiums ist ausgeschlossen. Bei bestehenden ERASMUS-Kooperationen mit ausl?ndischen Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þn ist eine F?rderung von Semesterstipendien in diesen Fachbereichen im Rahmen von PROMOS grunds?tzlich nicht m?glich. Besteht eine Kooperation allerdings nur f¨¹r einen bestimmten Fachbereich, so ist eine F?rderung durch PROMOS f¨¹r einen anderen Fachbereich ausnahmsweise m?glich. Ausnahmsweise ist auch eine F?rderung m?glich, wenn das ERASMUS-Kontingent eines Fachbereichs ausgesch?pft ist, also im Rahmen des ERASMUS-Vertrags mit der Zielhochschule keine ERASMUS-Pl?tze mehr zur Verf¨¹gung stehen. Ist f¨¹r Studierende ein weiterer ERASMUS-Aufenthalt aufgrund einer vorherigen ERASMUS-F?rderung ausgeschlossen, ist eine F?rderung durch PROMOS m?glich.
- PROMOS-Stipendien werden nicht gew?hrt, wenn f¨¹r den F?rderzweck "Auslandsaufenthalt" von anderen Stipendiengebern/F?rderern finanzielle Unterst¨¹tzung in Anspruch genommen werden kann. Dazu geh?ren auch die ggf. von den Fakult?ten vergebenen Mobilit?tspauschalen.
- Studierende, die w?hrend ihres Auslandsaufenthalts gleichzeitig Auslands Baf?g erhalten, erhalten kein PROMOS-Aufstockungsstipendium sondern die l?nderspezifische PROMOS-Teilstipendienrate. Diese Regelung wird notwendig, da die BAf?G-Neuregelung keine Aufstockungsstipendien mehr vorsieht, sondern lediglich eine Anrechnungsfreiheit bis zu einer H?he von 300 Euro. Dar¨¹berhinausgehende F?rderungen auf eventuell bezogene Auslands-BAf?G-Leistungen werden angerechnet. Reisekostenpauschalen werden bei Bezug von Auslands-BAf?G nicht gew?hrt.
- DAAD-Individualstipendien und die PROMOS-F?rderungen d¨¹rfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
- Das Deutschlandstipendium wird nicht auf das PROMOS-Stipendium angerechnet und darf parallel bezogen werden.
F?rderlinie II: Stipendien f¨¹r Abschlussarbeiten weltweit
Die F?rderlinie f¨¹r Stipendien f¨¹r Abschlussarbeiten weltweit unterteilt sich in zwei F?rderungsgrundlagen. Einerseits k?nnen Stipendien f¨¹r die Anfertigung von Abschlussarbeiten weltweit vergeben werden. Andererseits k?nnen Studierende von Teilzeitstudieng?ngen Fahrtkostenzusch¨¹sse f¨¹r Kurzaufenthalte zur Vorbereitung von Abschlussarbeiten weltweit erhalten.
Stipendien f¨¹r die Anfertigung von Abschlussarbeiten weltweit
Gef?rdert werden ein- bis dreimonatige Auslandsaufenthalte weltweit, die ausschlie?lich der Vorbereitung oder Anfertigung von Bachelor- oder Master-Abschlussarbeiten dienen.Es werden keine regul?ren Lehrveranstaltungen an einer Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ besucht.
Der F?rderzeitraum betr?gt ein bis drei Monate. Im F?rderumfang sind monatliche Teilstipendienraten und eine einmalige Reisekostenpauschale je nach Land enthalten. Im Folgenden finden Sie l?nderspezifische Informationen zu den PROMOS-F?rders?tzen 2025. Ggf. anfallende Studiengeb¨¹hren k?nnen nicht ¨¹bernommen werden
Wenn Auslandsaufenthalte verl?ngert werden, z. B. um ein weiteres Semester oder eine Abschlussarbeit nach dem Praktikum, und im ersten Teil des Auslandsaufenthalts eine F?rderung durch PROMOS oder andere F?rderquellen erfolgte, wird keine Reisekostenpauschale gezahlt. Wurder der erste Teil des Auslandsaufenthalts nicht gef?rdert, wird max. die H?lfte der Reisekostenpauschale f¨¹r die R¨¹ckreise gew?hrt.
Wer kann sich bewerben?
Studierende, die an der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck in Bachelor- oder Masterstudieng?ngen immatrikuliert sind.
Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungsformular - F¨¹r die n?chste Bewerbungsfrist wird das Online-Bewerbungsformular vier Wochen vorher freigeschaltet. Bitte f¨¹llen Sie dieses aus. Die nachfolgenden Unterlagen k?nnen Sie mit Ausnahme des Gutachtens im Portal Mobility Online hochladen.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Leistungs¨¹bersicht ¨¹ber alle Leistungen (Noten, Credits, Fehlversuche, Datum eines jeden Pr¨¹fungseintrags), nicht ?lter als vier Wochen (gerechnet vom Zeitpunkt der Bewerbungsfrist). Achtung: Manche Ausz¨¹ge aus dem Ilias-Portal enthalten nicht alle o.g. notwendigen Angaben und k?nnen nicht akzeptiert werden.
- Modul¨¹bersicht mit Angabe der vorl?ufigen Durchschnittsnote ( zu finden im Ilias-Portal unter: eCampus>Studienservice>Dokumente>SelfService Dokumente>linke Seite Modul¨¹bersicht (Masterbewerbung) mit Durchschnittsnote)
- Gutachten von nur einem/r Professor/in oder Lehrkraft f¨¹r besondere Aufgaben der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck (m?glichst von dem-/derjenigen, der/die die Abschlussarbeit vergibt und betreut) auf Formblatt. Gutachten von Lehrbeauftragten k?nnen nicht akzeptiert werden. Im Zweifelsfall k?nnen Sie die Kategorie ¨¹ber die Personensuche ¨¹berpr¨¹fen. Etwaige zweite Gutachten und ausformulierte Gutachten werden nicht ber¨¹cksichtigt. Es wird nur das Formblatt akzeptiert. Die erste Seite des Formblatts dient dem/der Gutachter/in als Informationshintergrund und muss nicht bei der Bewerbung eingereicht werden. Die zweite Seite des Formblatts sollte vom/von der Gutachter/in vollst?ndig ausgef¨¹llt sein. Im eigenen Interesse sollte der Studierende dem/der Gutachter/in ein umfassendes Bild vom Auslandsvorhaben liefern, damit alle Angaben gemacht/Punkte bewertet werden k?nnen. Das Gutachten soll vom Lehrenden direkt an das Center for International Mobility (CIM) gesendet werden.
- Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Sprache, in der betreut wird (mindestens Niveau B1). Sofern das Niveau nicht aus dem Notenspiegel hervorgeht, reichen Sie bitte das DAAD-Sprachzeugnis ein, das Sie von einem/r Sprachdozenten/in ausstellen lassen k?nnen. Der Einstufungstest, der von der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ zur Zuordnung zu einem Englisch-Kursniveau angeboten wird, kann nicht akzeptiert werden, da er i.d.R. ohne Aufsicht abgelegt wird.
- Schriftliche Betreuungszusage der Kontaktperson im Ausland. Diese Zusage kann bis zu acht Wochen vor dem Beginn des Auslandsvorhaben nachgereicht werden. Bei sp?terem Eingang erfolgt keine F?rderung. Die Betreuungszusage muss die Betreuungsdauer (von bis) enthalten.
- Formlose schriftliche Betreuungszusage des/der hiesigen 1. Pr¨¹fer/in mit Angabe des voraussichtlichen Abschlussarbeitsthemas
- Detaillierter Zeitplan
- Bei Abschlussarbeiten, die weder an einer Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ noch an einem Unternehmen durchgef¨¹hrt werden, muss der entsprechende Studiengang das Vorhaben uneingeschr?nkt unterst¨¹tzen. Der/die betreuende Dozent/in an der HS OS sollte dies formlos best?tigen.
Mit der Bewerbungsphase f¨¹r Aufenthalte von Januar bis Juni 2021 wird kein Motivationsschreiben mehr ben?tigt.
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme eines ERASMUS- und eines PROMOS-Stipendiums ist ausgeschlossen. Bei bestehenden ERASMUS-Kooperationen mit ausl?ndischen Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þn ist eine F?rderung von Semesterstipendien in diesen Fachbereichen im Rahmen von PROMOS grunds?tzlich nicht m?glich. Besteht eine Kooperation allerdings nur f¨¹r einen bestimmten Fachbereich, so ist eine F?rderung durch PROMOS f¨¹r einen anderen Fachbereich ausnahmsweise m?glich. Ausnahmsweise ist auch eine F?rderung m?glich, wenn das ERASMUS-Kontingent eines Fachbereichs ausgesch?pft ist, also im Rahmen des ERASMUS-Vertrags mit der Zielhochschule keine ERASMUS-Pl?tze mehr zur Verf¨¹gung stehen. Ist f¨¹r Studierende ein weiterer ERASMUS-Aufenthalt aufgrund einer vorherigen ERASMUS-F?rderung ausgeschlossen, ist eine F?rderung durch PROMOS m?glich.
- PROMOS-Stipendien werden nicht gew?hrt, wenn f¨¹r den F?rderzweck "Auslandsaufenthalt" von anderen Stipendiengebern/F?rderern finanzielle Unterst¨¹tzung in Anspruch genommen werden kann. Dazu geh?ren auch die ggf. von den Fakult?ten vergebenen Mobilit?tspauschalen.
- Studierende, die w?hrend ihres Auslandsaufenthalts gleichzeitig Auslands Baf?g erhalten, erhalten kein PROMOS-Aufstockungsstipendium sondern die l?nderspezifische PROMOS-Teilstipendienrate. Diese Regelung wird notwendig, da die BAf?G-Neuregelung keine Aufstockungsstipendien mehr vorsieht, sondern lediglich eine Anrechnungsfreiheit bis zu einer H?he von 300 Euro. Dar¨¹ber hinausgehende F?rderungen auf eventuell bezogene Auslands-BAf?G-Leistungen werden angerechnet. Reisekostenpauschalen werden bei Bezug von Auslands-BAf?G nicht gew?hrt.
- DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien d¨¹rfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Fahrtkostenzusch¨¹sse f¨¹r Kurzaufenthalte zur Vorbereitung von Abschlussarbeiten
Gef?rdert werden ein- bis vierw?chige Auslandsaufenthalte weltweit, die der Vorbereitung der Bachelor- oder Masterabschlussarbeiten dienen. Dieses Stipendium steht nur Studierenden von Teilzeitstudieng?ngen zur Verf¨¹gung.
Der F?rderzeitraum betr?gt eine bis vier Wochen. Der F?rderumfang beinhaltet einen einmaligen Reisekostenzuschuss ("Teilstipendium Mobilit?t") je nach Land.
Wer kann sich bewerben?
Studierende, die an der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck in Bachelor- oder Masterstudieng?ngen immatrikuliert sind; Schwerpunkt liegt hier auf Studierende in berufsbegleitenden Teilzeit-Studieng?ngen
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsformular - Bitte f¨¹llen Sie dieses aus. Die nachfolgenden Unterlagen k?nnen Sie mit Ausnahme des Gutachtens im Portal Mobility Online hochladen.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Leistungs¨¹bersicht ¨¹ber alle Leistungen (Noten, Credits, Fehlversuche, Datum) aus dem Ilias-Portal in deutsch, nicht ?lter als vier Wochen
- Modul¨¹bersicht mit Angabe der vorl?ufigen Durchschnittsnote ( zu finden im Ilias-Portal unter: eCampus>Studienservice>Dokumente>SelfService Dokumente>linke Seite Modul¨¹bersicht (Masterbewerbung) mit Durchschnittsnote)
- Gutachten von nur einem/r Professor/in oder Lehrkraft f¨¹r besondere Aufgaben der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck (m?glichst von dem-/derjenigen, der/die die Abschlussarbeit vergibt und betreut; auf Formblatt). Gutachten von Lehrbeauftragten k?nnen nicht akzeptiert werden. Im Zweifelsfall k?nnen Sie die Kategorie ¨¹ber die Personensuche ¨¹berpr¨¹fen. Das Gutachten soll vom Lehrenden direkt an das Center for International Mobility (CIM) geschickt werden.
- Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Sprache, in der betreut wird (mindestens Niveau B1). Sollte das Sprachniveau nicht aus Ihrem Notenspiegel hervorgehen, reichen Sie bitte das DAAD-Sprachzeugnis ein, das Sie von einem/r Sprachdozenten/in ausf¨¹llen lassen k?nnen. Der Einstufungstest, der von der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ zur Zuordnung zu einem Englisch-Kursniveau angeboten wird, kann nicht akzeptiert werden, da er i.d.R. ohne Aufsicht abgelegt wird.
- Schriftliche Betreuungszusage der Kontaktperson im Ausland. Diese Zusage kann bis zu acht Wochen vor Beginn des Auslandsvorhaben nachgereicht werden. Bei sp?terem Eingang erfolgt keine F?rderung. Die Zusage muss die Betreuungsdauer (von bis) enthalten.
Mit der Bewerbungsphase f¨¹r Aufenthalte von Januar bis Juni 2021 wird kein Motivationsschreiben mehr ben?tigt.
Dieser Fahrtkostenzuschuss wird nicht gew?hrt, wenn f¨¹r den Auslandsaufenthalt sonstige Stipendien in Anspruch genommen werden. Dazu geh?ren auch die ggf. von den Fakult?ten vergebenen Mobilit?tspauschalen.
F?rderlinien III: F?rderung von Praktika
Fahrtkostenzusch¨¹sse f¨¹r Praktika au?erhalb Europas
Gef?rdert werden Auslandsaufenthalte au?erhalb des Erasmus+ Raumes (d.h. au?erhalb der EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der T¨¹rkei) zum Zwecke des Absolvierens eines einsemestrigen Praktikums.
Ein Praktikum wird wie folgt definiert: Das Praktikum wird in mindestens vier bis sechs Monaten in einem Unternehmen/einer Institution unter fachkundiger Leitung absolviert. Inhalt des Praktikums m¨¹ssen auf den jeweiligen Studiengang berufsbezogene T?tigkeiten sein. Diese T?tigkeiten k?nnen in die Anerkennung f¨¹r ein Berufspraktisches Projekt und/oder in die Abschlussarbeit einflie?en.Gef?rdert werden Auslandsaufenthalte au?erhalb Europas zum Zwecke des Absolvierens eines einsemestrigen Praktikums.
F?rderf?hig sind nur Praktika mit einer mindestens 4-monatigen Praktikumsdauer. K¨¹rzere Aufenthalte werden nicht gef?rdert. Eine Ausnahme sind Studierende der dualen Studieng?nge und der Theaterp?dagogik, die eine Mindestdauer von zwei Monaten (60 Tagen) erf¨¹llen m¨¹ssen.
Der F?rderumfang beinhaltet nur einen einmaligen Reisekostenzuschuss ("Teilstipendium Mobilit?t") je nach Land.
Wenn Auslandsandsaufenthalte verl?ngert werden, z. B. um ein weiteres Semester oder eine Abschlussarbeit nach dem Praktikum, und im ersten Teil des Auslandsaufenthalts eine F?rderung durch PROMOS oder andere F?rderquellen erfolgte, wird keine Reisekostenpauschale gezahlt. Wurde der erste Teil des Auslandsaufenthals nicht gef?rdert, wird max. die H?lfte der Reisekostenpauschale f¨¹r die R¨¹ckreise gew?hrt.
Wer kann sich bewerben?
Studierende, die an der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck in Bachelor- oder Masterstudieng?ngen immatrikuliert sind.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsformular - F¨¹r die n?chste Bewerbungsfrist wird das Online-Bewerbungsformular vier Wochen vorher freigeschaltet. Bitte f¨¹llen Sie dieses aus. Die nachfolgenden Unterlagen k?nnen Sie mit Ausnahme des Gutachtens im Portal Mobility Online hochladen.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Leistungs¨¹bersicht ¨¹ber alle Leistungen (Noten, Credits, Fehlversuche, Datum) aus dem OSCA-Portal in deutsch, nicht ?lter als vier Wochen
- Modul¨¹bersicht mit Angabe der vorl?ufigen Durchschnittsnote (OSCA-Portal unter "Modul¨¹bersicht Masterbewerbung/Absolventen")
- Gutachten von nur einem/r Professor/in oder Lehrkraft f¨¹r besondere Aufgaben der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck (auf Formblatt). Das Gutachten soll vom Lehrenden direkt an das Center for International Mobility (CIM) geschickt werden. Gutachten von Lehrbeauftragten k?nnen nicht akzeptiert werden. Im Zweifelsfall k?nnen Sie die Kategorie ¨¹ber die Personensuche ¨¹berpr¨¹fen.
- Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Sprache, in der betreut wird (mindestens Niveau B1). Sollte das Sprachniveau nicht aus Ihrem Notenspiegel hervorgehen, k?nnen Sie das DAAD-Sprachzeugnis einreichen, das Sie von einem/r Sprachdozenten/in ausf¨¹llen lassen k?nnen. Der Einstufungstest, der von der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ zur Zuordnung zu einem Englisch-Kursniveau angeboten wird, kann nicht akzeptiert werden, da er i.d.R. ohne Aufsicht abgelegt wird.
- Schriftliche Zusage des Praktikum Gebers, aus dem die Art der T?tigkeit, die Praktikumsdauer und ggf. das Praktikumsentgelt ersichtlich sind. Diese Zusage der aufnehmenden Einrichtung kann bis zu acht Wochen vor Praktikumsbeginn nachgereicht werden. Bei sp?terem Eingang erfolgt keine F?rderung.
Mit der Bewerbungsphase f¨¹r Aufenthalte von Januar bis Juni 2021 wird kein Motivationsschreiben mehr ben?tigt.
Dieser Fahrtkostenzuschuss wird nicht gew?hrt, wenn f¨¹r den Auslandsaufenthalt Auslands-BAf?G, sonstige Stipendien in Anspruch genommen werden k?nnen (mit Ausnahme des Deutschlandstipendiums) oder die Fahrtkosten vom Praktikumsgeber ¨¹bernommen werden. Dazu geh?ren auch die ggf. von den Fakult?ten vergebenen Mobilit?tspauschalen.
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien d¨¹rfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Kontakt CENTER FOR INTERNATIONAL MOBILITY
Das Center for International Mobility (CIM) hilft Ihnen bei Fragen zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten und bei Bewerbungen an Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þn innerhalb hochschulweiter Kooperationen.
F¨¹r eine Pr?senzberatung kontaktieren Sie bitte die zust?ndigen Mitarbeiter*innen per E-Mail oder Telefon.