Themen von A - Z
Themen von A - Z
Zu den Arbeitsbedingungen haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Zu Arbeitsmodellen haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Wie ist das Vorgehen bei der Krankmeldung?
Abwesenheiten aufgrund von Krankheit werden an der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck mit einer Webanwendung gemeldet. Informationen dazu finden sich im Intranet.
Dauert die Arbeitsunf?higkeit l?nger als drei Kalendertage, wird eine ?rztliche Bescheinigung ¨¹ber das Bestehen der Arbeitsunf?higkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ben?tigt.
Das wird geregelt im ¡ì 5, Absatz 1, Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit betr?gt 39,8 Wochenstunden f¨¹r alle Vollzeitbesch?ftigten und 40 Stunden f¨¹r die Beamten. Zur Arbeitszeit haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Tarifrecht
Seit dem 01. November 2006 ist das neue Tarifrecht (TV-L) in Kraft getreten. Der Tarifvertrag der L?nder kann in seiner ganzen L?nge nachgelesen werden.
Entgelt
Im Dezember 2023 (vermutlich etwas sp?ter) wird es eine steuerfreie Zahlung zum Inflationsausgleich in H?he von 1.800 € geben. In den Monaten Januar bis Oktober 2024 wird es jeweils eine steuerfreie Zahlung zum Inflationsausgleich in H?he von jeweils 120 € geben. Das Tabellenentgelt wird zum 01.10.2024 um 200 € erh?ht. Am 01.02.2025 folgt eine weitere Erh?hung des Entgelts von 5,5% (mindestens 340 € gegen¨¹ber 2023). Die aktuelle Laufzeit von gut 2 Jahren ist bis zum 31.10.2025.
Die Jahressonderzahlung wurde auf dem Niveau von 2018 eingefroren, entsprechend reduzieren sich die prozentualen Werte der Jahressonderzahlung.
Detaillierte Betr?ge k?nnen der aktuellen Entgelttabelle entnommen werden.
Zu den Aufzeichnungssystemen haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Informationen zur Beihilfe f¨¹r Beamte und bereits vor dem 01.01.1999 eingestellte Besch?ftigte k?nnen den Internet-Seiten des Nieders?chsischen Landesamt f¨¹r Bez¨¹ge und Versorgung NLBV (www.nlbv.niedersachsen.de) entnommen werden.
Zur Besch?ftigungssicherung haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Zum Beteiligungsverfahren haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Das Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) bei Vorliegen eines festgelegten Umfangs an Arbeitsunf?higkeitstagen ist seit 2004 eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe jedes Arbeitgebers (¡ì 167 SGB IX), wobei f¨¹r die Verfahrensdurchf¨¹hrung das Freiwilligkeitsprinzip auf Seiten der Besch?ftigten besteht.
Zum betrieblichen Eingliederungsmanagement haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Im Rahmen des Eingliederungsmanagements soll zusammen mit dem betroffenen Mitarbeitenden besprochen werden, inwieweit arbeitsbedingte Faktoren zur Erkrankung beigetragen haben und welche Ma?nahmen getroffen werden k?nnten, um diesen Fehlbelastungen vorzubeugen. Au?erdem sollen weitere Unterst¨¹tzungsbedarfe im Rahmen der Wiedereingliederung ermittelt werden.
Welche Voraussetzungen m¨¹ssen erf¨¹llt werden?
Anspruch auf Betriebliches Eingliederungsmanagement haben alle Mitarbeitende, die ¨C unabh?ngig vom Kalenderjahr ¨C innerhalb von zw?lf Monaten l?nger als sechs Wochen arbeitsunf?hig krank sind. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunf?hig ist oder ob sich mehrere Fehlzeiten auf sechs Wochen summieren.
Was ist das Ziel?
Das BEM-Verfahren soll dazu beitragen
- die Arbeitsf?higkeit eines Mitarbeitenden langfristig zu erhalten
- die Arbeitsunf?higkeit zu ¨¹berwinden
- Behinderungen und chronische Erkrankungen zu vermeiden
Ansprechperson von Seiten des Personalrates: Ursula Tranel-Tieben
An dieser Stelle m?chten wir einen Antrag auf Kostenbeteiligung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille zur Verf¨¹gung stellen.
Von der Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ gibt es eine Kostenbeteiligung in H?he von 150 € f¨¹r eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Voraussetzung ist eine Bescheinigung vom Augenarzt oder vom Betriebsarzt, dass eine solche Brille ben?tigt wird.
Die Bescheinigung wird zusammen mit dem Antrag und der Rechnung f¨¹r die Brille bei Herrn Jens K?hne (Sicherheitsingenieur) eingereicht.
Kontaktdaten Betriebsarztzentrum:
BAZ, Betriebsarztzentrum Osnabr¨¹ck GmbH
Dr. Manuela Knoke
Augustenburgerstra?e 45
49078 Osnabr¨¹ck
Tel.: 0541 600188-0
Zum ?berblick ¨¹ber bestehende Dienstvereinbarungen.
Zu den elektronischen Zugangskontrollsystemen haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Elterngeldrechner mit Planer
Mit dem Elterngeldrechner kann unverbindlich berechnet werden, wie viel Elterngeld man bekommen k?nnte. Er hilft bei der Planung der Elterngeldmonate und der Kombination von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Zur Fort- und Weiterbildung haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Die Eltern (Berechtigten) bestimmen zun?chst untereinander, welcher Elternteil das Kindergeld bekommen soll, wenn das Kind mit ihnen gemeinsam in einem Haushalt lebt. Seit einigen Jahren wird das Kindergeld nicht mehr ¨¹ber die Bez¨¹gestelle, sondern ¨¹ber die Familienkasse der Bundesagentur f¨¹r Arbeit ausgezahlt.
Kindergeld kann auch f¨¹r ein vollj?hriges Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.
z.B. wenn das Kind
- in allgemeiner Schulausbildung
- auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz
- in erster Berufsausbildung/ im ersten Studium
- in der ?bergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
- in einem Freiwilligendienst (z.B. FSJ, F?J etc.)
- arbeitslos
- behindert
ist.
Gelegentlich taucht die Frage nach K¨¹ndigungsfristen auf. Daher m?chten wir euch einen Link zu K¨¹ndigungsfristen im TV-L geben.
Wie kann man sich gegen Mobbing wehren?
Zun?chst ist es sinnvoll, ein Gespr?ch mit dem Personalrat zu suchen.
Auch ein Gespr?ch mit der Dienststelle kann hilfreich sein, da diese eine F¨¹rsorgepflicht gegen¨¹ber allen Mitarbeitern hat.
Ob mit Fahrrad, Bus, Auto, Bahn oder zu Fu? - das Thema Mobilit?t bewegt uns jeden Tag.
N?here Informationen, u.a. auch zum Jobticket.
Zur multifunktionalen Chipkarte als Hochschulausweis haben wir eine entsprechende Dienstvereinbarung.
Die Õý¹æ¶ÄÀºÇòÈí¼þ Osnabr¨¹ck m?chte lebenslanges Lernen erm?glichen und f¨¹r die Besch?ftigten ein insgesamt hohes Qualifikationsniveau erzielen. Hierzu haben wir mit der Dienststelle eine entsprechende Dienstvereinbarung getroffen.
Bei R¨¹ckfragen stehen die KollegInnen des Bereichs Personalentwicklung gerne zur Verf¨¹gung.
Deutsche Rentenversicherung und/oder
schnelle und kompetente Beratung beim B¨¹rgerservice der Stadt Osnabr¨¹ck
Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabr¨¹ck
(Ansprechpartner Herr M. Linnemeyer, Zimmer 277)
Die Stadt Osnabr¨¹ck ist uns behilflich bei der Aufnahme von Antr?gen f¨¹r Versichertenrenten
- Altersrenten, Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrente
- Antr?ge auf Hinterbliebenenrente
- Aufnahme von Kontenkl?rungsfragen
- Anforderung von Rentenausk¨¹nften
- Kl?rung von Unstimmigkeiten in Rentenbescheiden
Au?erdem k?nnen wir bei der Stadt Osnabr¨¹ck Rentenunterlagen beglaubigen lassen.
VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der L?nder.
Wir sind in der VBLklassik pflichtversichert.
Kontaktdaten f¨¹r Besch?ftigte:
( 0721 9398931*)
*Servicezeiten:
Montag, Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8:00 bis 16:30 Uhr
oder schriftlich an:
?ffentlich ausgeschriebene Stellen
Hausintern ausgeschriebene Stellen
Die hausintern ausgeschriebenen Stellen k?nnen nur ¨¹ber das Intranet (bzw. Praxiko) erreicht werden.
In j¨¹ngster Vergangenheit finden immer h?ufiger Zoom (oder ?hnliche) online Meetings statt und stellen eine gute Alternative zu Treffen in Pr?senz. Aber die h?ufige Teilnahme daran belasten uns. Welche psychischen und physischen Belastungen stellen sich ein? Diese Belastungen werden auch als Zoom-Fatigue bezeichnet.
Was kann man dagegen tun? Symptome, Ursachen und Ma?nahmen werden bei diesem Ratgeber zu Zoom-Fatigue n?her gebracht.